NIS 2 und gesicherte Sprachkommunikation: Was Artikel 21 Absatz 2 Buchstabe j wirklich verlangt
Artikel 21(2)(j) der NIS-2-Richtlinie verpflichtet wesentliche und wichtige Einrichtungen zu „gesicherter Sprach-, Video- und Textkommunikation" — mit Geldbußen von bis zu 10 Millionen Euro oder 2 % des weltweiten Umsatzes. Hier steht, was die Vorschrift wörtlich sagt, wen sie bindet und wie man sie in der Praxis erfüllt.